Berufsbild: Dipl. Kinder-Krankenpfleger*in

Was macht ein*e Dipl. Kinder-Krankenpfleger*in?

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (Kinder- und Jugendlichenpflege) pflegen kranke und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche und führen bestimmte medizinisch-diagnostische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen durch. Auch die Pflege und Ernährung von Neugeborenen und Säuglingen sowie die Wochenbettpflege, d.h. die Pflege von Müttern nach der Geburt, gehört zu ihren Aufgaben.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (Kinder- und Jugendlichenpflege) erheben den Pflegebedarf und planen und organisieren den gesamten Pflegeprozess. Sie führen pflegerische Maßnahmen durch, beobachten und überwachen den Gesundheitszustand der Patient*innen und unterstützen bei alltäglichen Tätigkeiten. Im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie verabreichen sie nach ärztlicher Anordnung, aber eigenverantwortlich z.B. Medikamente, Infusionen oder Injektionen. Sie nehmen z.B. Blut ab, legen Magensonden, setzen Katheter, entfernen Drainagen, Nähte und Wundverschlussklammern, legen Verbände an und bedienen medizinisch-technische Überwachungsgeräte. Während der gesamten Betreuung arbeiten sie mit anderen Gesundheitsberufen, mit Sozialberufen sowie anderen Berufen zusammen.

Aufgaben

Bei ihrer Tätigkeit auf einer Geburtsstation:

  • Alle pflegerischen Aufgaben für die Säuglinge (z.B. Kontrolle der Körpertemperaturmessung, Kontrolle der Nahrungsaufnahme)
  • Betreuung der Mütter der Neugeborenen, wobei sie diese z.B. beim Stillen beraten und ihnen Tipps für die Babypflege geben


Bei der stationären Aufnahme eines Kindes:

  • Durchführung von Aufnahmegesprächen mit den Eltern, um sich über die besonderen Ess-, Schlaf- und Lebensgewohnheiten des Kindes zu informieren
  • Spielen und Reden mit Kindern und Jugendlichen, um Ängste vor Krankheit, Untersuchungen und Behandlungen abzubauen und ihnen die Angst vor dem Krankenhaus zu nehmen
  • Halten eines engen Kontakt zu den Eltern bzw. Bezugspersonen der Kinder - Kinderkrankenpfleger*innen haben eine wichtige Funktion als Mittler*innen zu den behandelnden Ärzt*innen
  • Vorbereiten der Kinder und Jugendlichen sowie der Angehörigen auf die Entlassung, Informieren über eine eventuell notwendige Weiterbetreuung oder Herstellen von Kontakten zu Selbsthilfegruppen
  • Begleiten der Ärzt*innen bei Visiten und Assistieren z.B. bei Blutabnahmen oder beim Anlegen von Verbänden; einfachere Verbände legen sie selbst an
  • Austeilen von ärztlich verordneten Medikamente, Kindern bei deren Einnahme helfen und die Einhaltung von Diätvorschriften überwachen
  • Kinderkrankenpfleger*innen sorgen auch für die Grundpflege der Kinder.
  • Große Bedeutung kommt auch der ständigen Krankenbeobachtung zu, die insbesondere bei jüngeren Kindern große Verantwortung mit sich bringt, da diese oft nicht ausreichend über ihre Beschwerden Auskunft geben können.
  • Eine wichtige Aufgabe ist schließlich auch die genaue Dokumentation der Pflege.

Ausbildung

Ausbildung bei externen Anbietern - nicht an Caritas Schulen

Die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe dürfen in Österreich nur nach Maßgabe des Bundesgesetzes ausgeübt werden. Mit der Novelle des GuKG im Jahr 2016 wurden die Berufsbilder in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen aktualisiert. Die neue dreistufige Aufteilung bietet ein Berufsbild mit neugestaltetem Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

Ausbildung in Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege läuft aus!
Die Ausbildung zum*zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in in den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege ist noch bis 31.12.2023 möglich, wird aber nur mehr in einigen wenigen Schulen angeboten. Ab 1.1.2024 erfolgt die 3-jährige Ausbildung nur mehr an Fachhochschulen im Rahmen eines Bachelorstudiums.

Ausbildungsdauer

  • Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege: Schulausbildung, 3 Jahre (AUSLAUFEND!)
  • Fachhochschule: Bachelorstudium "Gesundheits- und Krankenpflege", 3 Jahre

Aufnahmevoraussetzungen

für die Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege (AUSLAUFEND!)

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Erfolgreiche Absolvierung der zehnten Schulstufe, oder vollendetes 18. Lebensjahr und entsprechende Allgemeinbildung
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit

Künftige Voraussetzungen für das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege: Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

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